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Teilrevision Energiegesetz - Mit schlanken und unbürokratischen Lösungen die energie- und klimapolitischen Ziele noch besser erreichen

Regierungsrat, Departement Bau, Verkehr und Umwelt 10.05.2019

Mit schlanken und unbürokratischen Lösungen die energie- und klimapolitischen Ziele noch besser erreichen

Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes: Botschaft des Regierungsrats zuhanden des Grossen Rats

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Energiegesetzes nach der Anhörung überarbeitet und die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die energie- und klimapolitischen Ziele werden mit der vorliegenden Teilrevision noch besser erreicht als mit der Anhörungsvorlage. Es konnten wichtige Anliegen aus der Anhörung aufgenommen und Verbesserungen insbesondere in Bezug auf die Umsetzung erarbeitet werden. Für die Eigenstromproduktion bei Neubauten und für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz konnten mit Branchenvertretern schlanke Lösungen entwickelt werden. Die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen wird nicht umgesetzt.

Der Regierungsrat hat in seiner letzten Sitzung die Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Auf die vom 6. April bis 6. Juli 2018 durchgeführte Anhörung waren 154 Stellungnahmen eingegangen. Mehrheitlich wurde ein Handlungsbedarf im Energiebereich erkannt. Das Spektrum der Rückmeldungen war aber sehr breit. Es gab sowohl Stimmen, die weitergehende Massnahmen forderten, als auch solche, die keinen Handlungsbedarf durch den Staat sahen. Kritisch beurteilt wurden in erster Linie die Eigenstromerzeugung für Neubauten, die Fokussierung der Vorschriften auf einzelne Gebäude an Stelle einer Systembetrachtung und die Sanierungsflicht von zentralen Elektroheizungen. Von mehreren Seiten wurde gefordert, dass der administrative Aufwand gering bleiben und Biogas als erneuerbare Energie beim Heizungsersatz anerkannt werden muss.

Aufgrund der Anhörungsantworten hat das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) das Gespräch mit Interessensvertretern gesucht. Dabei hat sich gezeigt, dass sich vor allem bei der Umsetzung des anzupassenden Gesetzes Vereinfachungen ergeben und technische Varianten gefunden werden mussten. Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des BVU, Markus Blättler, Präsident des Verbands Aargauischer Stromversorger (VAS) und Geschäftsführer der SWL Energie AG, Lenzburg, sowie Hans-Kaspar Scherrer, Verwaltungsratspräsident der Swisspower AG und CEO der Eniwa AG, haben heute Freitag, 10. Mai 2019, an einer Medienkonferenz in Aarau die entsprechend überarbeitete Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes vorgestellt.

Gegenüber der Anhörung konnte beim Heizungsersatz mit Vertreten der Gaslieferanten eine einfache Umsetzung erarbeitet werden. Mit einer Beimischung von Biogas für alle Wärmekunden kann ein schlanker Vollzug gewährleistet werden. Eine weitere Anpassung gegenüber der Anhörung betrifft die Eigenstromerzeugung auf Neubauten. Auch hier konnte mit Branchenvertretern eine flexible Lösung entwickelt werden. Die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr können wählen, ob sie selber eine Anlage auf ihrem Gebäude bauen oder sich an einer Anlage beteiligen wollen. Als weitere Möglichkeit können sie einen Anteilschein an einer Anlage im Kanton Aargau beziehen. Die Schaffung einer gemeinsamen Online-Plattform erleichtert den Handel mit Anteilscheinen und reduziert den administrativen Aufwand auf ein Minimum.

Keine Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen

Aufgrund der Rückmeldungen zur Anhörung und weil die meisten Elektroheizungen am Ende ihrer Lebenszeit stehen, wurde auf die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem verzichtet. Anstelle einer Sanierungspflicht soll eine GEAK® Plus- Pflicht eingeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer frühzeitig über umfassende Informationen verfügen, um gestützt darauf rechtzeitig ihre Investitionsentscheide treffen zu können.

Als weiterer Punkt wurde aufgrund der Anhörung die Prüfung einer Systembetrachtung aufgenommen. Von dieser versprechen sich verschiedene Kreise einen verbesserten Ressourceneinsatz. Es hat sich aber gezeigt, dass noch viele technische und juristische Fragen zu klären sind. Deshalb soll der Regierungsrat in Zukunft Ausnahmeregelungen des Energiegesetzes für Pilotversuche gewähren können. Dies setzt aber voraus, dass die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen eingehalten werden.

Ziele werden noch besser erreicht

Mit der heute vorgestellten Überarbeitung werden die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons noch besser erreicht als mit der ursprünglichen Vorlage. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit Branchenvertretern konnten einfache, vollzugstaugliche, unbürokratische Lösungen erarbeitet werden.

Weiteres Vorgehen
1. Beratung Grosser Rat 3. Quartal 2019
2. Beratung Grosser Rat 4. Quartal 2019
Inkraftsetzung Juni 2020
(Inkrafttreten bei Referendum) Januar 2021