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Grossratskommission für Energiegesetzänderung

Rosmarie Groux, Kommissionspräsidentin, Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung 13.06.2019

GROSSER RAT

MEDIENMITTEILUNG

Grossratskommission für Energiegesetzänderung

Die Positionen liegen nach erster Lesung teilweise weit auseinander

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rats spricht sich in erster Lesung für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Energiegesetzes an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aus. Die Anpassungen betreffen Massnahmen und Anforderungen im Gebäudebereich.

In den aktuell geltenden Mustervorschriften aus dem Jahr 2014 setzen die Kantone die in der Energiestrategie 2050 des Bundes vorgegebenen Ziele und Vorgaben um. Gleichzeitig versuchen sie ihre Energiegesetzgebungen möglichst zu harmonisieren.

Insgesamt beurteilen die UBV-Mitglieder die Vorlage mehrheitlich als ausgewogen und sinnvoll. Sie bedauern allerdings zum Teil, dass die MuKEn, und damit auch die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Energie- gesetzes, auf dem technologischen Stand von 2012 beruhen und deshalb zum Teil bereits veraltet seien. Insbesondere konzentriere sich das Gesetz weiterhin fast ausschliesslich auf Massnahmen für einzelne Gebäude, während die Sys- temsicht immer noch zu kurz komme. Die Botschaft enthalte zudem zu wenig konkrete Zahlen zur Wirkung der diversen Massnahmen. So lasse sich kaum beurteilen, ob eine Massnahme wirksam und verhältnismässig sei.

Uneinigkeit über die Tragweite der vorgeschlagenen Massnahmen
Manchen Kommissionsmitgliedern sind die Vorschläge des Regierungsrats allerdings auch zu zögerlich. Damit die Schweiz die Klimaziele erreichen kann, zu denen sie sich in den Pariser Verträgen verpflichtet hat, müsse beispielsweise möglichst schnell auf Heizsysteme ohne CO2-Ausstoss aus nicht erneuerbaren Quellen umgestellt werden.

Für andere Kommissionsmitglieder gehen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen hingegen zu weit. Sie seien von Einschränkungen und Vorschriften geprägt, die einen grossen bürokratischen Mehraufwand für die Bürgerinnen und Bürger bewirken und diese entmündigen würden.

Alle anlässlich der Kommissionssitzung gestellten Änderungs- oder Streichungsanträge wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Das erhöhte Informationsbedürfnis der UBV-Mitglieder äusserte sich in den zahlreichen Abklärungsaufträgen, mit denen der Regierungsrat und die Ver- waltung bis zur zweiten Lesung der Vorlage zur Bereitstellung zusätzlicher Zahlen und Fakten verpflichtet wurden.

Die Kommission UBV stimmte dem Vorschlag des Regierungsrats ohne Anpassungen in erster Lesung zu. Die Vorlage wird voraussichtlich im September 2019 im Grossen Rat behandelt.