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Aargauer Regierung legt neue Revision des Energiegesetzes vor

Mathias Küng - Schweiz am Wochenende 10.05.2019

Partner in der Energiepolitik: Regierungsrat Stephan Attiger, sein Abteilungschef Energie Werner Leuthard, Markus Blättler (Präsident Verband Aargauischer Stromversorger) und Hans-Kaspar Scherrer, Eniwa-CEO (früher IBA, von links).

© Colin Frei


 

Jetzt liegen die Vorschläge der Regierung für ein neues Energiegesetz auf dem Tisch. Die energie- und klimapolitischen Ziele könne man damit besser erreichen als mit der Anhörungsvorlage, betont der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger. Diese war letztes Jahr von links und rechts kritisiert worden. 

Das Schweizer Volk hat an der Urne die Energiestrategie 2050 des Bundes gutgeheissen. Dafür braucht es konkrete Massnahmen. Die Kantone haben eine Hauptaufgabe beim Absenken des Energieverbrauchs in Gebäuden. Das Instrument dafür sind die von den Energiedirektoren ausgearbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese enthalten verpflichtende und freiwillige Forderungen, welche die Kantone übernehmen sollen bzw. können.

 

Das kostet der eigene Strom
Namens der Aargauer Regierung legte Energie- und Baudirektor Stephan
Attiger gestern in Aarau dar, welche Punkte ins kantonale Energiegesetz übernommen werden sollen. Während die Vorschriften für die Gebäudehülle ungefähr gleich bleiben, müssen Neubauten künftig einen Teil erneuerbaren Eigenstrom produzieren, sagte Werner Leuthard, Abteilungsleiter Energie. Dabei soll es auch die Möglichkeit geben, so Markus Blättler, Präsident des Verbandes Aargauischer Stromversorger, sich an einer gemeinsamen Anlage zu beteiligen – zum Beispiel auf einem Doppeleinfamilienhaus – oder Anteilscheine von solchen Anlagen im Aargau zu kaufen. Das sei einfach anwendbar, so Blättler.
 
Doch was heisst das konkret? Ein neues Einfamilienhaus mit einer totalen Energiebezugsfläche von 200 Quadratmetern (m2) benötigt künftig eine Anlage für Eigenstrom von 2000 Watt (Vorgabe: 10 Watt/m2). Die kostet laut Vorlage der Regierung rund 8000 Franken. Das Departement rechnet vor, bei Kalkulation mit einem Strompreis von 15 Rp./kWh ergebe dies in 20 Jahren 7400 Franken Ertrag. Zusammen mit der Einmalvergütung des Bundes von 2200 Franken gebe das insgesamt 9600 Franken. Es bleibe ein Überschuss von 1600 Franken, wobei die technische Lebensdauer der Anlagen 20 Jahre überschreite.
 
Elektroboiler: in 15 Jahren fertig
Elektro-Boiler in Wohnbauten müssen innert 15 Jahren ersetzt werden, etwa durch Wassererwärmer, die primär erneuerbare Energie verwenden. Davon verspricht man sich einen entscheidenden Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs. Denn Elektroboiler brauchen laut Leuthard im Winter bis 20 Prozent des Stroms. Elektroboiler dürfen übrigens seit dem Jahr 2012 nicht mehr installiert werden.

Bei einem Gasheizungsersatz müssen neu 20 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden, sagte Hans-Kaspar Scherrer, CEO des Aarauer Energieversorgers Eniwa. Statt wie heute schon 5 bis 10 sollen die Energieversorger künftig 20 Prozent Biogas beimischen.
 
Ölheizung wird nicht verboten

Viele Umweltschützer fordern ein Verbot von Ölheizungen in Neubauten oder bei Heizungsersatz. Die Aargauer Regierung will eine viel geringere Auflage machen: Beim Wärmeerzeuger-Ersatz in bestehenden Wohnbauten darf der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des Bedarfs nicht überschreiten. Damit erwartet die Regierung «trotz nach wie vor niedriger Modernisierungsrate» bei Gebäuden einen wichtigen Beitrag zur Abkehr von fossilen Brennstoffen.

Verzichtet wird im Gesetz auf eine Sanierungspflicht für Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem. Aufgrund der Rückmeldungen näherten sich die meisten eh dem Ende ihrer Lebenszeit, so die Argumentation. Dafür benötigen Gebäude mit zentraler oder dezentraler Elektroheizung künftig einen Gebäudeenergieausweis. Der soll Auskunft über die Kostenfolgen und Alternativen geben.

Das Gesetz kommt nach den Sommerferien in den Grossen Rat und soll – wenn es nicht zu einem Referendum kommt – ab Juni 2020 gelten.